Arbeitsschutz und Umwelt

Unser Beitrag zum Schutz von Mensch und Umwelt

Jahrzehntelang herrschte das Klischee vom anspruchslosen, in schwere Dämpfe gehüllten Straßenbauarbeiter. In der Realität hingegen wurden immer höhere Anforderungen hinsichtlich Qualität und Leistung im Rahmen des Asphalteinbaus durchgesetzt. Dennoch sind die Mitarbeiter der Fertigerkolonnen nach wie vor den Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen ausgesetzt. Sollte es nicht unser aller Ziel sein, dies auf ein mögliches Minimum zu reduzieren?

Seit dem November 2019 gilt ein neuer verschärfter Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Bitumen von nur noch 1,5 mg/m³. Dieser ist bis Ende 2024 ausgesetzt, anschließend aber im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zwingend zu beachten.

Durch den Einsatz von aspha-min® und die damit verbundene Absenkung der Misch- und Einbautemperaturen des Asphaltmischgutes konnte bei versuchsbegleitenden Messungen eine erhebliche Reduzierung von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen festgestellt werden. So wurde beispielsweise bei einer Absenkung der Mischguttemperatur um nur 26 °C eine Senkung der Emissionen an ultrafeinen Partikeln um bereits 74% nachgewiesen, was letztlich eine erheblich geringere Belastung für den einbauenden Mitarbeiter bedeutet. Damit einher geht auch eine deutliche Geruchsreduzierung.

Bereits heute sind emissionsreduzierende Maßnahmen bei Asphaltarbeiten in Tunnels (vgl. ZTV-ING, Teil 5, 11.1, Satz 7) vorgeschrieben. Hier hat sich der Einsatz von aspha-min® in besonderem Maße bewährt.

Die flächendeckende Einhaltung des neuen Grenzwertes kann nur durch eine Kombination aus temperaturabgesenktem Asphalt und abgesaugtem Einbaugerät gelingen. Voraussetzung für einen auch bauvertragsrechtlich belastbare Einsatz ist jedoch die Einführung von temperaturabgesenktem Asphalt als Regelbauweise.

Mit aspha-min® verfügen wir seit über zwanzig Jahren über Erfahrungen im Umgang mit der Temperaturabsenkung von Asphalt. Wir beraten Sie gerne.